Die Studienstiftung fördert hochbegabte Studentinnen und             Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten,             Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen. Die Förderung             von Bürgern der EU und den Beitrittsländern ist möglich,             wenn sie ihr Studium überwiegend in Deutschland absolvieren.             Andere ausländische Studierende können gefördert werden,             wenn sie an einer deutschen Schule das Abitur abgelegt haben             und ihre Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind.             Doktorandinnen und Doktoranden können gefördert werden, wenn             sie an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen             sind.           
Um die Aufnahme in die Studienstiftung kann man sich nicht             selbst bewerben. Man wird entweder vom Schulleiter (nach dem             Abitur), von einem Hochschullehrer (spätestens zwei Semester             vor Ende der Regelstudienzeit) oder durch den Betreuer des             Promotionsvorhabens vorgeschlagen.           
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie sich durch Leistung,             Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Neben             hervorragenden fachlichen Leistungen sollen sie Aktivitäten             und Interessen, die sich nicht auf das Studienfach             beschränken, entwickelt haben und ausbauen. Keine Rolle bei             der Auswahl spielen politische Überzeugungen, Weltanschauung,             Geschlecht, Religion, wirtschaftliche und soziale Aspekte.           
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn
Tel.: 0228/820960
WWW: http://www.studienstiftung.de/
E-Mail: info@studienstiftung.de
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